Sie haben noch Fragen zu DZR H1 oder möchten das umfassende Portfolio von DZR, dem Marktführer in der zahnärztlichen Privatliquidation kennenlernen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
Vereinbarung gem. § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V
Vereinbarung einer Privatbehandlung
Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOZ
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