Nutzungsbedingungen des Online-Portals DZR H1

[Stand: 16.01.2023]

Die DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH, Marienstraße 10, 70178 Stuttgart (im Nachfolgenden: DZR) bietet das Online-Portal DZR H1 (im Nachfolgenden: DZR H1) zur Nutzung an.
Mit dem Erwerb des DZR H1-Produktes kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und DZR auf Grundlage der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustande. Bitte lesen Sie vor der Nutzung von DZR H1 die Nutzungsbedingungen aufmerksam durch.

§ 1
DZR H1

  1. Bei DZR H1 handelt es sich um ein webbasiertes Online-Portal mit Erläuterungen, Arbeitshilfen und betriebswirtschaftlichen Informationen zu allen abrechnungsrelevanten Themen aus dem Dentalbereich (zahnmedizinische und zahntechnische Abrechnung).
  2. Mit dem Erwerb des DZR H1-Produktes sind Sie zur Nutzung von DZR H1 in dem aus Anlage 1 in Verbindung mit Ihrer Auftragsbestätigung ersichtlichen Umfang berechtigt.

§ 2
Registrierung und Zugangsdaten

  1. Zur Nutzung von DZR H1 ist die Anlage eines Nutzerkontos sowie eine persönliche Registrierung des Nutzers erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von DZR Ihre Zugangsdaten und werden zur Nutzung von DZR H1 freigeschaltet.
  2. Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Die Weitergabe an Ihre Mitarbeiter innerhalb Ihrer Praxis zu dienstlichen Zwecken ist Ihnen im Rahmen Ihrer Nutzungsberechtigung gem. § 1(2) und § 3(2) gestattet. Sie haben dabei sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter in diesem Fall die Nutzungsbedingungen beachten.
  3. Sie sind ferner verpflichtet, ein möglichst sicheres Passwort zu wählen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses gegen unbefugten Gebrauch zu schützen.
  4. Sie haben DZR unverzüglich über einen Verlust/Missbrauch der Zugangsdaten zu unterrichten.

§ 3
Nutzung

  1. DZR stellt Ihnen DZR H1 in der jeweils aktuellen Version für die Dauer des Vertrages in dem von Ihnen erworbenen Umfang auf den in Anlage 1 aufgeführten Internetseiten bereit.
  2. Sie erhalten während der Vertragslaufzeit das Recht, das erworbene Produkt bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Funktionsumfang des Produktes ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus der Beschreibung der einzelnen DZR-H1-Produktteile gemäß Anlage 1 in Verbindung mit der Auftragsbestätigung.

§ 4
Nutzung der Inhalte einschließlich des Werks „DER Kommentar zu BEMA und GOZ“

  1. Die auf DRZ H1 eingestellten Inhalte sind regelmäßig sonderrechtlich (z. B. durch Urhebergesetz) geschützt. Sie sind berechtigt, die Inhalte auf DZR H1 im Rahmen des von Ihnen erworbenen Produktumfangs für eigene Zwecke zu nutzen.
  2. Weitere Rechte sind Ihnen an DZR H1 und dessen Inhalten nicht gewährt. Sie sind insbesondere nicht berechtigt, DZR H1 oder dessen Inhalte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Auch ist es Ihnen nicht erlaubt, Inhalte abweichend von einer bestimmungsgemäßen Nutzung dauerhaft zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu versenden. Insbesondere dürfen Sie die Materialien nicht ganz oder teilweise in sozialen Medien oder Netzwerken posten oder veröffentlichen oder Dritten weiterleiten.
  3. Die Nutzungsbeschränkungen in (2) gelten insbesondere auch für die Nutzung des Werks „Der Kommentar zu BEMA und GOZ“ von Liebold/Raff/Wissing, erschienen im Asgard-Verlag, Siegburg.

§ 5
Verfügbarkeit und Wartungsleistungen

  1. DZR wird DZR H1 und das zentrale IT-System, auf dem DZR H1 abläuft, in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch von DZR H1 geeigneten Zustand erhalten. DZR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, DZR H1 während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zu aktualisieren und fortzuentwickeln.
  2. DZR H1 ist am Knotenpunkt des jeweiligen Rechenzentrums verfügbar. Für die Verfügbarkeit von DZR H1 übernimmt DZR ausdrücklich keine Garantie.
  3. DZR bemüht sich, die Verfügbarkeit von DZR H1 zu gewährleisten. Eine ununterbrochene und vollumfängliche Verfügbarkeit der Dienste im Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. DZR haftet daher nicht für Störungen der Verfügbarkeit, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von DZR liegen.
  4. Zur Optimierung und Leistungssteigerung der Verfügbarkeit von DZR H1 sieht DZR planmäßige Wartungsarbeiten vor. Sie werden mindestens einen Werktag im Voraus über planbare Arbeiten per E-Mail und/oder auf der Unternehmenshomepage www.dzr.de sowie www.dzr-h1.de und/oder Produkthomepage https://portal.dzr-h1.de/ von DZR informiert, sofern diese eine mögliche Auswirkung auf die Verfügbarkeit von DZR H1 haben.
  5. Eine Verfügbarkeit von DZR H1 besteht nicht für Zeiten, in denen DZR H1 aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DZR liegen, über das Internet nicht zu erreichen ist.
  6. Sie können Störungen per E-Mail an die in Anlage 1 aufgeführte E-Mail-Adresse melden. DZR wird etwaig auftretende Fehler gemäß dem als Anlage 2 beigefügten Service Level beheben.
  7. Sie räumen DZR das Recht ein, zur Pflege und Wartung von DZR H1 sowie zur Behebung etwaiger Mängel im erforderlichen Umfang auf Ihren Nutzungsbereich zuzugreifen.

§ 6
Gewährleistung und Haftung

  1. DZR haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DZR bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  2. Im Übrigen haftet DZR für leichte Fahrlässigkeit nicht, außer im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die Sie vertrauen dürfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DZR nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von DZR.
  3. Es obliegt Ihnen, auftretende Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung von DZR ausgeschlossen.

§ 7
Haftung für Inhalte

  1. DZR wird für die Aktualität und Pflege der Inhalte der Module die branchenübliche Sorgfalt aufwenden, wobei DZR auf die Zulieferung der Daten von Dritten angewiesen ist.
  2. DZR haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der mit dem Produkt zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere soweit diese auf Zulieferungen Dritter beruhen. Im Hinblick auf die Inhalte des Werks „Der Kommentar zu BEMA und GOZ“ gilt überdies Folgendes: Diese Inhalte geben lediglich die persönliche Meinung und die fachliche Expertise der Autoren und Herausgeber des Werks wieder. Für die Richtigkeit übernimmt DZR keine Gewähr.
  3. Sie sind gehalten, sämtliche Inhalte einer Ihrem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.

§ 8
Vergütung

  1. Die Nutzung von DZR H1 ist kostenpflichtig.
  2. Das Nutzungsentgelt ergibt sich aus dem von Ihnen gebuchten Produkt. Die Höhe des Entgelts sowie die Konditionen der Zahlung sind in Anlage 1 in Verbindung mit Ihrer Auftragsbestätigung festgelegt.
  3. DZR kann das Nutzungsentgelt gem. (2) nach billigem Ermessen (§ 315 III BGB) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die Mitteilung über eine Preisanpassung hat an Sie in Textform mit Zugang spätestens acht (8) Wochen vor Ablauf eines Vertragsjahres mit Wirkung für die folgenden Vertragsjahre zu erfolgen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von Fremdinhalten ändern. Eine Preiserhöhung darf das Nutzungsentgelt um nicht mehr als 10% überschreiten. Im Falle einer Preiserhöhung haben Sie das Recht, den Vertrag binnen einer Überlegungsfrist von vier (4) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Preiserhöhung in Kraft treten würde.

§ 9
Sperrung von Zugängen

  1. DZR ist jederzeit berechtigt, Ihren Zugang vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie gegen geltendes Recht, Rechte Dritter und/oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
  2. DZR wird bei der Entscheidung Ihre berechtigten Interessen berücksichtigen und Sie über die Einschränkung oder Sperrung informieren.
  3. Soweit Sie dauerhaft gesperrter sind, sind Sie nicht berechtigt, erneut ein Benutzerkonto auf der Plattform DZR H1 zu eröffnen.

§ 10
Datenschutz

Im Hinblick auf den Datenschutz verweisen wir auf unsere unter https://portal.dzr-h1.de/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung.

§ 11
Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen. Der Beginn der Vertragslaufzeit bemisst sich an dem Start der ursprünglichen DZR H1-Produktvariante. Eine zu einem späteren Zeitpunkt hinzugebuchte weitere DZR H1-Produktvariante ist an die Laufzeit der ursprünglichen DZR H1-Produktvariante gekoppelt.
  2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wird er nicht mit einer Frist von sechs (6) Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt.
  3. Soweit es DZR aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Umstände während der Vertragslaufzeit nicht mehr möglich sein sollte, Ihnen das Werk „Der Kommentar zu BEMA und GOZ“ von Liebold/Raff/Wissing (erschienen im Asgard Verlag) auf DZR H1 zur Verfügung zu stellen, steht DZR das Recht zu, den Vertrag im Hinblick auf diesen Produktteil außerordentlich zu kündigen. Ab dem in Krafttreten der solchen Teilkündigung reduziert sich die Vergütung für die Nutzung von DZR H1 gemäß § 8(2) um 20 %. Im Falle einer Teilkündigung nach Satz 1 durch DZR haben Sie das Recht, den Vertrag binnen einer Überlegungsfrist von 4 (vier) Wochen nach Mitteilung der außerordentlichen Teilkündigung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Teilkündigung von DZR in Kraft treten würde.
  4. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  6. Mit Beendigung des Vertrages endet Ihre Berechtigung, auf Inhalte des Produktes DZR H1 zuzugreifen.

§ 12
Schlussbestimmungen

  1. Die Vereinbarung und ihre Anlagen regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragsverpflichtungen der Parteien. Nebenabreden sind nicht getroffen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) ist Stuttgart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren schon jetzt für diesen Fall, dass sie eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden, die die ungültige Bestimmung ersetzt und die dem von den Parteien angestrebten Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.


 

Anlage 1

[Stand: 01.10.2023]

  1. Allgemeines

1.1 DZR H1 ist ein webbasiertes Online-Portal mit Erläuterungen, Arbeitshilfen und betriebswirtschaftlichen Informationen zu allen abrechnungsrelevanten Themen aus dem Dentalbereich (zahnmedizinische und zahntechnische Abrechnung). Das Honorarportal erleichtert Abrechnungspotenziale zu identifizieren und verbessert Ihre Abrechnung kontinuierlich.

1.2 DZR H1 ist über/unter folgenden Domains erreichbar: www.dzr-h1.de sowie https://portal.dzr-h1.de.

  1. Leistungsumfang

      2.1 DZR H1 unterteilt sich in die drei Varianten »DZR H1 PLUS«, »DZR H1 PRO« und »DZR H1 CAD/CAM«, die einzeln gebucht und nach Maßgabe der Regelung unter Ziffer 2.5 kombiniert werden können.

2.2 DZR H1 PLUS«

Der Leistungsumfang beinhaltet

  • Umfassende Übersicht von GOZ, GOÄ, Analogie, BEMA, BEL II, BEB 97, BEB Zahntechnik®

  • Detaillierte Kommentierung von DZR, BZÄK, KZBV, BMG sowie „DER Kommentar zu BEMA und GOZ“ von Liebold/Raff/Wissing (ein Produkt des Asgard-Verlags)

  • Individuelle Begründungen zu GOZ- und dentalen GOÄ-Ziffern

  • Wichtige Textbausteine zur lückenlosen Dokumentation von GOZ-Ziffern

  • Integrierte Rechner wie den DZR AnalogRechner sowie das DZR BEB KalkulationsTool

  • Sekundenschnelles Verfassen gebührenrechtlicher Stellungnahmen mit dem DZR Therapieplan-Turbo

  • DZR FaktorenCheck: Schnell zu Ihrem passenden GOZ-Faktor. Finden Sie auf Knopfdruck für GOZ-Ziffern den entsprechenden Steigerungsfaktor zur Erreichung des BEMA-Niveaus oder der in Ihrer Region abgerechnet wird.

  • DZR GOZ Leistungsketten: Honorarplus durch vollständige Abrechnung. Erleichtern Sie sich mit den DZR Leistungsketten die Arbeit. Sorgen Sie dafür, dass keine berechnungsfähige Position vergessen wird und steigern Sie durch die vollständige Erfassung aller erbrachten Leistungen Ihr Honorar. DZR H1 bietet über 100 GOZ-Leistungsketten inkl. Abrechnungsbestimmungen und Hinweisen zur Berechnungsfähigkeit.

  • Preise:

    • Für DZR-Factoring-Kunden: 24,50 € pro Monat zzgl. USt. (zahlbar monatlich oder jährlich)

    • Für alle übrigen Kunden: 49,00 € pro Monat zzgl. USt. (zahlbar monatlich oder jährlich)

  • Anzahl der Nutzer: 1 Hauptnutzer (Administrator) plus 4 weitere Nutzer

  • Buchung/Registrierung und Testzugang möglich über www.dzr-h1.de sowie über unser papiernes DZR H1-Bestellformular, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

2.3 »DZR H1 PRO«

Der Leistungsumfang beinhaltet

  • Umfassende Übersicht von GOZ, GOÄ, Analogie, BEL II, BEB 97, BEB Zahntechnik®

  • Detaillierte Kommentierung von DZR, BZÄK, KZBV, BMG

  • Individuelle Begründungen zu GOZ- und dentalen GOÄ-Ziffern

  • Wichtige Textbausteine zur lückenlosen Dokumentation von GOZ-Ziffern

  • Integrierte Rechner wie den DZR AnalogRechner sowie das DZR BEB KalkulationsTool

  • Sekundenschnelles Verfassen gebührenrechtlicher Stellungnahmen mit dem DZR Therapieplan-Turbo

  • DZR FaktorenCheck: Schnell zu Ihrem passenden GOZ-Faktor. Finden Sie auf Knopfdruck für GOZ-Ziffern den entsprechenden Steigerungsfaktor zur Erreichung des BEMA-Niveaus oder der in Ihrer Region abgerechnet wird.

  • DZR GOZ Leistungsketten: Honorarplus durch vollständige Abrechnung. Erleichtern Sie sich mit den DZR Leistungsketten die Arbeit. Sorgen Sie dafür, dass keine berechnungsfähige Position vergessen wird und steigern Sie durch die vollständige Erfassung aller erbrachten Leistungen Ihr Honorar. DZR H1 bietet über 100 GOZ-Leistungsketten inkl. Abrechnungsbestimmungen und Hinweisen zur Berechnungsfähigkeit.

  • Preise:

    • Für DZR-Factoring-Kunden: 19,50 € pro Monat zzgl. USt. (zahlbar monatlich oder jährlich)

    • Für alle übrigen Kunden: 39,00 € pro Monat zzgl. USt. (zahlbar monatlich oder jährlich)

  • Anzahl der Nutzer: 1 Hauptnutzer (Administrator) plus 4 weitere Nutzer

  • Buchung/Registrierung möglich über www.dzr-h1.de sowie über unser papiernes DZR H1-Bestellformular, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

2.4 »DZR H1 CAD/CAM«

Der Leistungsumfang beinhaltet:

  • Umfassende Übersicht von BEL II, BEB 97 und BEB Zahntechnik®
  • Eigene DZR Kommentare zu BEL & BEB
  • BEL-Preislisten für alle KZV-Bereiche
  • BEB-Preisempfehlungen inkl. DZR BEB Kalkulationstool
  • Praxisnahe Fotos auf Leistungsebene
  • DZR BEB Digital (CAD/CAM): Für Zahntechnik-Profis mit Eigenlabor. Erhalten Sie Zugriff auf die von DZR erstellte, auf BEB 97 aufbauende BEB-Liste mit den Positionen, Erklärungen und Preisempfehlungen zur Abrechnung digital erstellter Leistungen (CAD/CAM).
  • DZR Zahntechnik Leistungsketten für GKV- und PKV-Patient: Honorarplus durch vollständige Abrechnung. Erleichtern Sie sich mit den DZR Leistungsketten die Arbeit. Sorgen Sie dafür, dass keine berechnungsfähige Position vergessen wird und steigern Sie durch die vollständige Erfassung aller erbrachten Leistungen Ihr Honorar. DZR H1 bietet über 500 Leistungsketten zu vielen zahntechnischen Behandlungen – für GKV- und PKV-Patient.
  • Preise:
    • Für DZR-Factoring-Kunden: 14,50 € pro Monat zzgl. USt. (zahlbar monatlich oder jährlich)
    • Für alle übrigen Kunden: 29,00 € pro Monat zzgl. USt. (zahlbar monatlich oder jährlich)
  • Anzahl der Nutzer: 1 Hauptnutzer (Administrator) plus 4 weitere Nutzer
  • Buchung/Registrierung möglich über www.dzr-h1.de sowie über unser papiernes DZR H1-Bestellformular, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

2.5 »DZR H1 PLUS« oder »DZR H1 PRO« kann mit »DZR H1 CAD/CAM« kombiniert werden und »DZR H1 CAD/CAM« kann mit »DZR H1 PLUS« oder »DZR H1 PRO« kombiniert werden. Hinzubuchbar über unser papiernes DZR H1-Bestellformular, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.



Anlage 2

[Stand: 25.10.2021]
 

Service-Level-Agreement

Das Dokument beschreibt die Erreichbarkeit von DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH (im Nachfolgenden: DZR) und die Reaktionszeiten im Hinblick auf das Online-Portal DZR H1 (im Nachfolgenden: DZR H1).

  1. Erreichbarkeit
    „Erreichbarkeit” bezeichnet den vereinbarten Zeitrahmen, innerhalb dessen DZR Leistungen erbringt.

Zeiten der Erreichbarkeit

Werktags Montag-Donnerstag: 08.00 - 17.00 Uhr

Werktags Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr

Feiertage sind wie Sonntage zu behandeln. An Feiertagen, die in BW über die bundeseinheitlichen Feiertage hinausgehen (BW-spezifische Feiertage) ist allerdings auch für kritische und schwerwiegende Mängel (Prio 1 und Prio 2) während der o.g. Servicezeiten eine Rufbereitschaft eingerichtet.

 

  1. Kontaktdaten von DZR
    Innerhalb der o.a. Zeiten ist DZR unter nachfolgender Telefonnummer und Mailadresse zu erreichen.
    Telefon: +49 (0) 711 99373 4992
    E-Mail: h1@dzr.de
    Außerhalb der o.a. Erreichbarkeitszeiten können Anfragen nur per E-Mail gemeldet werden.

  2. Service Level zur Behebung von Mängeln
    DZR beginnt nach Eingang einer Mängelanzeige unverzüglich mit der Analyse und Behebung des Mangels, spätestens jedoch vor Ablauf der in Bezug auf die Reaktionszeit vereinbarten Frist gem. Ziff. 5.

    Reaktionszeit: Die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Mängelanzeige und einer Reaktion von DZR, gerechnet innerhalb der Erreichbarkeitszeiten gem. Ziff. 1.

  3. Kritikalität und Klassifizierung des Mangel (Mängeleinstufung)
    Die Parteien bestimmen die Kritikalität jedes Mangels und mithin die Dringlichkeit der Lösung durch Festlegung einer der folgenden Mängel-Klassifikationen:

    a. Kritischer Mangel - Prio 1: 
    Eine funktionale und/oder nichtfunktionale Eigenschaft von DZR H1 ist gestört. Die Nutzbarkeit von DZR H1 ist ganz oder teilweise verhindert oder der produktive Betrieb (Geschäftsprozesse) ist schwerwiegend beeinträchtigt.

    b. Schwerwiegender Mangel - Prio 2: 
    Der Mangel fällt nicht in die unter 4 a. genannte Klassifikation. Die Nutzbarkeit von DZR H1 ist eingeschränkt und der Mangel hat spürbare Auswirkungen auf den produktiven Betrieb (Geschäftsprozesse). Die Auswirkungen auf den produktiven Betrieb (Geschäftsprozesse) können durch angemessene Umgehungsmaßnahmen von DZR auf ein erträgliches Niveau vermindert werden. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer „schwerwiegender Mängel“ kann zu einem „kritischen Mangel“ der Leistung insgesamt führen.

    c. Gewöhnlicher Mangel - Prio 3: 
    Der Mangel fällt nicht in die unter 4 a. und 4 b. genannten Klassifikationen. Es ist ein Mangel, welcher die Nutzbarkeit von DZR H1 einschränkt, aber nur geringfügigen Einfluss auf den produktiven Betrieb (Geschäftsprozesse) hat.

    d. Unwesentlicher Mangel - Prio 4: 
    Ist ein Mangel, welcher die Nutzbarkeit von DZR H1 nur unwesentlich einschränkt und minimalen Einfluss auf den produktiven Betrieb (Geschäftsprozesse) hat.

    Die Parteien entscheiden nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Auswirkungen des jeweiligen Mangels auf die Geschäftsprozesse, in welche Kategorie der Mangel einzustufen ist. Soweit zwischen den Parteien über die Einstufung des Mangels keine Einigung erzielt werden kann, ist die Einstufung von DZR maßgeblich.

  4. Reaktionszeiten
    Die Reaktionszeiten sind jeweils in Abhängigkeit von der jeweiligen Klassifikation des Mangels wie folgt festgelegt:

  • Level 1: Kritischer Mangel:
    Innerhalb von 2 Stunden nach Meldung der Störung an DZR
     
  • Level 2: Schwerwiegender Mangel: 
    Innerhalb von 4 Stunden nach Meldung der Störung an DZR
     
  • Level 3: Gewöhnlicher Mangel:
    Innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Meldung der Störung an DZR
     
  • Level 4: Unwesentlicher Mangel:
    Im Rahmen des nächsten Workarounds

 

PDFs zum Download
DZR H1 Nutzungsbedingungen (16.01.2023).pdf
DZR H1 Nutzungsbedingungen Anlage 1 (01.10.2023).pdf
DZR H1 Nutzungsbedingungen Anlage 2 (25.10.2021).pdf